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Betreuung und Pflege zu Hause

Privatpersonen, welche regelmässige und unentgeltliche Pflege- oder Betreuungsleistungen im Haushalt einer pflege- oder betreuungsbedürftigen Person im AHV-Alter leisten, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beiträge.

Im Merkblatt finden Sie detaillierte Informationen dazu.

Weitere Auskünfte erhalten Sie auch auf der Gemeindeverwaltung.

Merkblatt

Antragsformular

Reglement 

Verordnung