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Besuch von Tages und Nachtstätten

Pflege- oder betreuungsbedürftigen Personen, welche aufgrund einer ärztlichen Verordnung regelmässig eine Tages- oder Nachstätte besuchen, um Angehörige zu entlasten, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beiträge.

Im Merkblatt finden Sie detaillierte Informationen dazu.

Weitere Auskünfte erhalten Sie auch auf der Gemeindeverwaltung.

Merkblatt

Antragsformular

Reglement 

Verordnung