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Verordnung zum Reglement über Beiträge an die Betreuung und Pflege zu Hause sowie an den Besuch von Tages- und Nachtstätten im Alter

Der Gemeinderat, gestützt auf § 11 Abs. 3 des Reglements über Beiträge an die Betreuung und Pflege zu Hause im Alter sowie an den Besuch von Tages- und Nachtstätten im Alter, beschliesst:

Informationen

Datum
28. April 2025

Dokumente

Name
Verordnung zum Reglement über Beiträge an die Betreuung und Pflege zu Hause sowie an den Besuch von Tages- und Nachtstätten im Alter (PDF, 160.21 kB) Download 0 Verordnung zum Reglement über Beiträge an die Betreuung und Pflege zu Hause sowie an den Besuch von Tages- und Nachtstätten im Alter

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