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Personalreglement, mit Anhang 1

Dieses Reglement gilt für alle Arbeitsverhältnisse der Gemeinde. Für die Mitglieder von Behörden und Kommissionen sowie für Inhaberinnen und Inhaber von nebenamtlichen Funktionen gilt das Behördenreglement.

Die Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse der Lehrkräfte richten sich nach kantonalem Recht.

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Datum
8. Dezember 2016

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Personalreglement, mit Anhang 1 (PDF, 569.21 kB) Download 0 Personalreglement, mit Anhang 1

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