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Radio- und Fernsehanlagereglement (GGA)

Die Radio- und Fernseh-Anlage (nachstehend Anlage genannt) hat folgenden Zweck und Nutzen:

  • Vermittlung eines qualitativ hochwertigen, dem Stande der Technik entsprechenden Radio- und Fernsehempfanges.
  • Möglichst umfassende Sicherstellung heutiger und künftiger Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten.
  • Schutz des Orts- und Landschaftsbildes vor der Verunstaltung durch Einzelantennen und Parabolspiegel.

Im Reglement finden Sie alle dazugehörigen Vorschriften und Informationen.

Informationen

Datum
17. November 2008

Dokumente

Name
Radio- und Fernsehanlage-Reglement, inkl. Gebührenordnung (PDF, 250.93 kB) Download 0 Radio- und Fernsehanlage-Reglement, inkl. Gebührenordnung

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