Bestätigung alleinreisendes Kind
Bitte erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrem Reiseanbieter, der Fluggesellschaft oder bei der konsularischen Vertretung des Einreiselandes.
Das Mitführen des hier hinterlegte Formulars bietet keine Gewähr dafür, dass die Einreise auch tatsächlich möglich ist. Die Gemeindeverwaltung übernimmt hierfür keine Verantwortung.
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