Fristerstreckung Steuererklärung für Privatpersonen
Das Fristerstreckungsgesuch ist an die Behörde des Einreichungsortes für die Steuererklärung zu richten.
Für alle Steuerpflichtige der Gemeinde Pfeffingen ist dies die Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft, Liestal.
Weitergehende Informationen zu den Steuererklärungs-Fristen finden Sie unter dem untenstehenden Link.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Finanzen und Steuern | 061 756 81 23 | andreas.bodio@pfeffingen.ch |