Anerkennungsschein
Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind festgestellt.
Die Anerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden.
Zuständig für die Beurkundung der Kindesanerkennung sind wahlweise:
- das Zivilstandsamt des Geburtsortes des Kindes
- das Zivilstandsamt des Wohn- oder des Heimatortes des Anerkennenden
- das Zivilstandsamt des Wohn- oder Heimatortes der Mutter.
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Zugehörige Objekte
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