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Anerkennungsschein

Wenn der Vater und die Mutter eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen.
Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind festgestellt.

Die Anerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden.

Zuständig für die Beurkundung der Kindesanerkennung sind wahlweise:
  • das Zivilstandsamt des Geburtsortes des Kindes
  • das Zivilstandsamt des Wohn- oder des Heimatortes des Anerkennenden
  • das Zivilstandsamt des Wohn- oder Heimatortes der Mutter.

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