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Bestattungen

Liebe Leserin, lieber Leser

Vielleicht müssen Sie von einer Ihnen nahestehenden Person endgültig Abschied nehmen. Vielleicht ahnen Sie auch, dass dem bald so sein wird.

Auf jeden Fall merken Sie, dass neben der Verarbeitung der eigenen Trauer verschiedene organisatorische und administrative Massnahmen auf Sie zukommen.

Wir hoffen, dass dieser Leitfaden Ihnen dabei behilflich ist. Wir möchten damit vermeiden, dass Sie sich in der ohnehin schweren Zeit unnötig stark mit bürokratischen Fragen auseinandersetzen müssen.

Todesfall im Alters- und Pflegeheim, Spital oder Sterbehospiz:

Halten Sie sich bitte an die Anweisungen des Pflegepersonals. Der erste Weg führt in der Regel zum zuständigen Zivilstandsamt des jeweiligen Sterbeortes (z.B. Sterbeort Kantonsspital Bruderholz: Zivilstandsamt Basel-Landschaft, Arlesheim). Anschliessend müssen Sie mit der ärztlichen Todesbescheinigung zu uns in die Gemeindeverwaltung kommen. Damit wir genügend Zeit für Sie reservieren können, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie Ihren Besuch unter Tel. 061 756 81 22 voranmelden.

Sarg oder Urne?

Die Kosten eines Sarges gehen zu Lasten der Hinterbliebenen. Er kann bei einem Bestattungsinstitut ausgewählt werden.

Särge aus massivem Hartholz, aus Kunststoff oder Metall oder mit Kunststoff- oder Metalleinlagen sind nicht zugelassen.

Bei der Kremation übernimmt die Gemeinde die Gebühr der Kremation inkl. einer "Staatsurne". Die Hinterbliebenen können beim Bestattungsinstitut Urnen, deren Kosten zu ihren Lasten gehen, in verschiedenen Formen und Materialien auswählen.

Alle Verstorbenen, welche beim Ableben in Pfeffingen ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten, werden unentgeltlich bestattet.

Die unentgeltliche Bestattung umfasst:
  • die amtliche Bekanntmachung;
  • teilweise die Transportkosten (von Sterbeort zum Krematorium/Friedhof)
  • die Aufbahrung der Leiche im Aufbahrungsraum;
  • die Kosten für die Kremation (inkl. Staatsurne);
  • die Bestattung auf dem Friedhof.
Den Hinterbliebenen können im Zusammenhang mit der Bestattung in Pfeffingen folgende Kosten entstehen:
  • teilweise Transportkosten der Leiche, bzw. des Sarges;
  • Grabunterhaltskosten;
  • Grabmalkosten (Grabstein);
  • provisorische Beschriftung der Grabstätte
  • Inschrift Urnennischenplatten;
  • Inschrift Gemeinschaftsgrab.
Die Leistungen des Bestattungsinstitutes werden direkt in Rechnung gestellt.

Willenserklärung

Wenn Sie Ihre eigenen Bestattungswünsche schon vor Ihrem Ableben festhalten möchten, können Sie dies mit dem Formular "Bestattungserklärung" tun. Sie können das Formular telefonisch bei uns bestellen oder im Online-Schalter vom Internet herunterladen.

Natürlich stehen wir Ihnen auch jederzeit für weitere Auskünfte zur Verfügung.

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