Benötigen Sie auf irgendeinem Dokument eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder von einem Originaldokument eine beglaubigte Fotokopie?
Beglaubigungen von Unterschriften oder von Fotokopien können Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung vornehmen lassen. Bei Unterschriftsbeglaubigungen müssen Sie persönlich am Schalter vorsprechen und die Unterschrift dort leisten. Unterschriften von Personen, die nicht anwesend sind, können nicht beglaubigt werden. Bitte nehmen Sie für eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift einen amtlichen Ausweis mit!
Wir empfehlen Ihnen sich vorgängig telefonisch anzumelden.