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Abmeldung / Wegzug aus der Gemeinde

Sie verlassen unsere Gemeinde?

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, bitten wir Sie, sich innert 14 Tagen nach Ihrem Wegzug abzumelden.

Sofern Sie innerhalb der Schweiz umziehen, nutzen Sie hierfür am einfachsten die Möglichkeit des elektronischen Umzuges via eUmzug http://www.eumzug.swiss.

Alternativ können Sie sich auch persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung abmelden. Bei einer Anmeldung ins Ausland bitten wir Sie ebenfalls persönlich am Schalter vorzusprechen.

Wir benötigen für Ihre Abmeldung:

Schweizer Bürger/innen:

  • amtlicher Ausweis
  • Neue Wohnadresse
  • Wegzugsdatum

Andere Staatsbürgerschaft:

  • amtlicher Ausweis
  • Ausländerausweis
  • Neue Wohnadresse
  • Wegzugsdatum

Ziehen Sie ins Ausland?

Wir bitten Sie sich 1 - 2 Monate vor Ihrer Abreise beim Einwohnerdienst mit Ihrer genauen Wegzugsadresse oder Zustelladresse in der Schweiz zu melden.

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!

Preis

gratis

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