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Fälligkeit der Gemeindesteuern 2026

24. September 2026

Ende September 2026 werden die Gemeindesteuern 2026 zur Zahlung fällig. Auf Zahlungen, die nach diesem Datum eingehen, muss gemäss § 6 Absatz 3 des kommunalen Steuer-Reglementes vom 29. November 2000 ein Verzugszins erhoben werden, sofern die Vorausrechnung nicht beglichen wurde. Der Gemeinderat hat den Verzugszins für Fälligkeiten des Jahres 2026 auf 5 % festgesetzt. Wir empfehlen Ihnen, die Gemeindesteuer 2026 in Ihrem eigenen Interesse vor dem Fälligkeitstermin, d.h. vor dem 30. September 2026, zu bezahlen.

Zahlungen an die Gemeindesteuern können mit dem mit der Vorausrechnung erhaltenen Einzahlungsschein oder auf unser Postfinance-Konto (IBAN CH73 0900 0000 4000 5583 5, Gemeindeverwaltung, 4148 Pfeffingen), unter Angabe des Steuerjahres, geleistet werden. Weitere Auskünfte zum Stand Ihres Steuerkontos oder zur Fälligkeit der Gemeindesteuern erhalten Sie unter der Telefonnummer 061 756 81 23.

Gemeindeverwaltung Pfeffingen