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Ersatzwahl in die Sozialhilfebehörde Pfeffingen

13. August 2026

Frau Kathrin Haidlauf hat ihren Rücktritt aus der Sozialhilfebehörde Pfeffingen erklärt. Die Sozialhilfebehörde ist insbesondere für den Vollzug des Sozialhilfegesetzes zuständig. Sie entscheidet unter anderem über die finanzielle Unterstützung von Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, und fördern deren soziale und berufliche Integration. Die Sozialhilfebehörde ist auch für die sozialhilferechtliche Unterstützung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zuständig.

Gemäss § 3 Absatz 2 Buchstabe a der Gemeindeordnung vom 17. April 2012 werden die Mitglieder der Sozialhilfebehörde durch die Gemeindeversammlung gewählt. Daher hat der Gemeinderat Pfeffingen die Ersatzwahl für die restliche Amtsperiode bis 31. Dezember 2028 auf den 9. Dezember 2026 angesetzt. Gemäss § 4 der Gemeindeordnung gilt für Gemeindewahlen das Majorzverfahren.

Einwohnerinnen und Einwohner, die sich für die anspruchs- und verantwortungsvolle Arbeit in der Sozialhilfebehörde zur Verfügung stellen möchten und ihre Kandidatur schriftlich der Gemeindeverwaltung bis Freitag, 30. Oktober 2026, melden, werden den Stimmberechtigten in der Einladung zur Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2026 bekannt gegeben.

Wahlberechtigt sind jedoch nicht nur die in der Einladung genannten Kandidatinnen und Kandidaten, sondern alle Stimmberechtigten der Gemeinde Pfeffingen.

Gemeinderat Pfeffingen