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Baupublikation vom 16. April 2026

16. April 2026

Kleinbaugesuch Nr. 01/2026

Gesuchsteller/in: Bachmann Peter und Ruth, Schollenackerweg 11, 4148 Pfeffingen 

Projekt: Einfriedigung entlang Bergmattenweg, Parz. 753, Schollenackerweg 11, Pfeffingen

Projektverfasser/in: Bachmann Peter und Ruth, Schollenackerweg 11, 4148 Pfeffingen

Auflagefrist: 27. April 2026

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Einsprachen gegen Kleinbaugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Kleinbaugesuchs-Nummer während der Auflagefrist von zehn Tagen (Poststempel) einzureichen an: Gemeinderat Pfeffingen, Hauptstrasse 63, 4148 Pfeffingen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998, in Kraft seit 1. Januar 1999, sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn a. sie nicht innert Frist erhoben oder b. nicht innert Frist begründet wurden. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) Verfahrenskosten bis CHF 3'000.00 erheben.

Die Pläne liegen auf der Gemeindeverwaltung Pfeffingen, Bauabteilung, Hauptstrasse 63, zur Einsicht während den ordentlichen Schalterstunden (Montag – Freitag von 10.00 – 11.30 und 15.00 – 17.00 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr) auf.

Gemeindeverwaltung Pfeffingen