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Bitte Lichtemissionen in der Nacht vermeiden

2. April 2026

Vergangene Woche wurden allen Haushalten das Merkblatt zum neuen «Reglement über die Wahrung von Ruhe und Ordnung» zugestellt. Gerne möchten wir speziell auf folgende Neuerung hinweisen:

Lichtemissionen in der Nacht: Rein ästhetische Lichtinstallationen im Aussenbereich müssen zwischen Mitternacht und 06.00 Uhr ausgeschaltet sein. Ausnahmen:

  • Sicherheitsrelevante Beleuchtung: Bleibt zulässig, sofern diese mit Bewegungsmeldern ausgestattet ist. Die Brennzeiten sind zeitlich eng zu begrenzen. Die Bewegungsmelder sind so einzustellen, dass Bewegungen ausserhalb des eigenen Grundstücks nicht erfasst werden.
  • Weihnachtsbeleuchtung: Diese darf zwischen dem 15. November und dem 15. Januar grundsätzlich durchgehend leuchten. Wir empfehlen, nach Möglichkeit, den Einsatz von Zeitschaltuhren.

Wir empfehlen die Aussenbeleuchtung und andere Lichtquellen Ihrer Liegenschaft auf die Einhaltung der neuen Bestimmungen über die Lichtemissionen zu überprüfen und gegebenenfalls neu einzustellen.

Im Weiteren verweisen wir auf den im neuen Reglement verankerten Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme als wichtige Voraussetzung des respektvollen Zusammenlebens. Jede Person ist demnach gehalten, übermässige störende Einwirkungen auf seine Umgebung zu vermeiden.

Das neue Reglement kann sowohl auf der Homepage heruntergeladen werden als auch am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen werden.

Wir danken allen Pfeffingerinnen und Pfeffingern für die Beachtung der Bestimmungen des neuen Reglements über die Wahrung von Ruhe und Ordnung.

Gemeindeverwaltung Pfeffingen

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Merkblatt zum neuen Reglement «Ruhe und Ordnung» (PDF, 160 kB) Download 0 Merkblatt zum neuen Reglement «Ruhe und Ordnung»