Ersatzwahl in die Sozialhilfebehörde Pfeffingen
Frau Kathrin Haidlauf und Frau Esther Oser haben ihren gestaffelten Rücktritt aus der Sozialhilfebehörde Pfeffingen erklärt. Frau Oser wird ihr Amt am 30. Juni 2026 niederlegen, während Frau Haidlauf noch bis zum 31. Dezember 2026 die Sozialhilfebehörde präsidieren wird. Die Sozialhilfebehörde ist für den Vollzug des Sozialhilfegesetzes zuständig. Sie entscheidet unter anderem über die finanzielle Unterstützung von Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, und fördern deren soziale und berufliche Integration.
Gemäss § 3 Absatz 2 Buchstabe a der Gemeindeordnung vom 17. April 2012 werden die Mitglieder der Sozialhilfebehörde durch die Gemeindeversammlung gewählt. Daher hat der Gemeinderat Pfeffingen die Ersatzwahl für Frau Esther Oser, für die restliche Amtsperiode bis 31. Dezember 2028, auf den 25. Juni 2026 angesetzt. Gemäss § 4 der Gemeindeordnung gilt für Gemeindewahlen das Majorzverfahren. Die Ersatzwahl von Frau Haidlauf erfolgt im Dezember 2026.
Einwohnerinnen und Einwohner, die sich für die anspruchs- und verantwortungsvolle Arbeit in der Sozialhilfebehörde zur Verfügung stellen möchten und ihre Kandidatur schriftlich der Gemeindeverwaltung bis Dienstag, 26. Mai 2026, melden, werden den Stimmberechtigten in der Einladung zur Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2026 bekannt gegeben.
Wahlberechtigt sind jedoch nicht nur die in der Einladung genannten Kandidatinnen und Kandidaten, sondern alle Stimmberechtigten der Gemeinde Pfeffingen.
Gemeindeverwaltung Pfeffingen