Skonto und Verzugszins 2026
Der Gemeinderat hat für das Jahr 2026 den Skonto auf 1 % und den Verzugszins auf 5 % unverändert festgesetzt. Für die Gemeindesteuern 2026 wird der Skonto für Zahlungen bis zum 31. Mai 2026 gewährt. Bei einer Steuerfälligkeit per 30. September 2026 entspricht dieser Skonto einem sehr attraktiven Jahreszins von rund 3 %. Der Verzugszins wird bei Steuern, Gebühren sowie anderen Rechnungen erhoben, die nicht fristgerecht bezahlt werden. Die Vorausrechnungen „Gemeindesteuern 2026“ werden im Laufe des Monats Februar 2026 verschickt.
Gemeinderat Pfeffingen