Baupublikation vom 12. Juni 2025
Baugesuch Nr. 0890/2025
Gesuchsteller/in: Einwohnergemeinde Pfeffingen, Hauptstrasse 63, 4148 Pfeffingen
Projekt: Erweiterung Urnennischenmauern, Parz. 1047, Baumgartenweg, 4148 Pfeffingen
Projektverfasser/in: Wolf Hunziker AG Landschaftsarchitekt, Solothurnerstrasse 22, 4051 Basel
Auflagefrist: 23. Juni 2025
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Einsprachen gegen Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen (Poststempel) einzureichen an: Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998, in Kraft seit 1. Januar 1999, sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn a. sie nicht innert Frist erhoben oder b. nicht innert Frist begründet wurden. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) Verfahrenskosten bis CHF 3'000.00 erheben.
Die Baugesuchs-Pläne können unter folgendem Link online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/2772
Zudem liegen die Pläne auf der Gemeindeverwaltung Pfeffingen, Bauabteilung, Hauptstrasse 63, zur Einsicht während den ordentlichen Schalterstunden (Montag – Freitag von 10.00 – 11.30 und 15.00 – 17.00 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr) auf.
Gemeindeverwaltung Pfeffingen