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Skonto und Verzugszins 2025

19. Dezember 2024

Der Gemeinderat hat für das Jahr 2025 den Skonto auf 1 % und den Verzugszins auf 5 % unverändert festgesetzt. Für die Gemeindesteuern 2025 wird der Skonto für Zahlungen bis zum 31. Mai 2025 gewährt. Bei einer Steuerfälligkeit per 30. September 2025 entspricht dieser Skonto einem sehr attraktiven Jahreszins von rund 3 %. Der Verzugszins wird bei Steuern, Gebühren sowie anderen Rechnungen erhoben, die nicht fristgerecht bezahlt werden. Die Vorausrechnungen „Gemeindesteuern 2025“ werden im Laufe des Monats Februar 2025 verschickt.

Gemeinderat Pfeffingen