Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024
- Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023 wird einstimmig genehmigt.
- Als Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission für die Amtsperiode 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 werden die Herren Thomas Bürkler, Robert Karrer und Ralph Ortscheit einstimmig gewählt.
- Als Mitglieder des Wahlbüros Pfeffingen für die Amtsperiode 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 werden folgende Personen einstimmig gewählt: Jennifer Borer, Bruno Brodmann, Jan Kammermann, Terry Ly, Vanessa Oser, Mary Rechsteiner, Rocio Santschi.
- Der Bildung einer Vorfinanzierung in Höhe von CHF 130‘000 „Umrüstung/Optimierung LED-Strassenbeleuchtung“ wird mit grossem Mehr, bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung, zugestimmt.
- Die Jahresrechnungen 2023 werden diskussionslos mit grossem Mehr und einer Gegenstimme genehmigt.
- Der Brutto-Investitionskredit in Höhe von CHF 163‘300, für die Umsetzung des Massnahmenkonzepts zur Einführung von «Tempo 30» im Siedlungsgebiet der Gemeinde Pfeffingen, wird mit 115 Ja-Stimmen, 123 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen, abgelehnt.
- Dem Brutto-Investitionskredit in Höhe von CHF 150'000 für den Umbau der Schulräumlichkeiten «nichttextiles Werken» im alten Schulhaus wird mit grossem Mehr, fünf Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen, zugestimmt.
- Den Statuten der Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Birs wird mit grossem Mehr, fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, zugestimmt.
- Dem Erlass des Reglements über die Feuerwehrdienstpflicht und die Ersatzabgabe wird mit grossem Mehr, bei zwei Enthaltungen, diskussionslos zugestimmt.
- Der Totalrevision des Reglements über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen wird mit grossem Mehr, bei zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, diskussionslos zugestimmt.
- Der Kauf der Parzelle Nr. 453, Grundbuch Pfeffingen, zum Preis von CHF 2'095'000 wird mit 18 Ja-Stimmen, 114 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen, abgelehnt.
Beschwerden können, gestützt auf § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981, innert 3 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft erhoben werden. Gegen die Beschlüsse gemäss den Ziffern 6 bis 11 kann, gestützt auf § 49 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970, innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung das Referendum ergriffen werden.
NAMENS DES GEMEINDERATES
Der Präsident: Dr. Ruben Perren
Der Verwalter: Walter Speranza