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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024

21. Juni 2024
  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023 wird einstimmig genehmigt.
  2. Als Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission für die Amtsperiode 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 werden die Herren Thomas Bürkler, Robert Karrer und Ralph Ortscheit einstimmig gewählt.
  3. Als Mitglieder des Wahlbüros Pfeffingen für die Amtsperiode 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 werden folgende Personen einstimmig gewählt: Jennifer Borer, Bruno Brodmann, Jan Kammermann, Terry Ly, Vanessa Oser, Mary Rechsteiner, Rocio Santschi.
  4. Der Bildung einer Vorfinanzierung in Höhe von CHF 130‘000 „Umrüstung/Optimierung LED-Strassenbeleuchtung“ wird mit grossem Mehr, bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung, zugestimmt.
  5. Die Jahresrechnungen 2023 werden diskussionslos mit grossem Mehr und einer Gegenstimme genehmigt.
  6. Der Brutto-Investitionskredit in Höhe von CHF 163‘300, für die Umsetzung des Massnahmenkonzepts zur Einführung von «Tempo 30» im Siedlungsgebiet der Gemeinde Pfeffingen, wird mit 115 Ja-Stimmen, 123 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen, abgelehnt.
  7. Dem Brutto-Investitionskredit in Höhe von CHF 150'000 für den Umbau der Schulräumlichkeiten «nichttextiles Werken» im alten Schulhaus wird mit grossem Mehr, fünf Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen, zugestimmt.
  8. Den Statuten der Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Birs wird mit grossem Mehr, fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, zugestimmt.
  9. Dem Erlass des Reglements über die Feuerwehrdienstpflicht und die Ersatzabgabe wird mit grossem Mehr, bei zwei Enthaltungen, diskussionslos zugestimmt.
  10. Der Totalrevision des Reglements über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen wird mit grossem Mehr, bei zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, diskussionslos zugestimmt.
  11. Der Kauf der Parzelle Nr. 453, Grundbuch Pfeffingen, zum Preis von CHF 2'095'000 wird mit 18 Ja-Stimmen, 114 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen, abgelehnt.

Beschwerden können, gestützt auf § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981, innert 3 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft erhoben werden. Gegen die Beschlüsse gemäss den Ziffern 6 bis 11 kann, gestützt auf § 49 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970, innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung das Referendum ergriffen werden.

NAMENS DES GEMEINDERATES

Der Präsident: Dr. Ruben Perren

Der Verwalter: Walter Speranza