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Steuerfuss

Die Steuersätze der Gemeindesteuer (natürliche und juristische Personen) werden jeweils anlässlich der Budgetgemeindeversammlung festgelegt.

Der Steuerbetrag der evangelisch-reformierten und der christkatholischen Kirche wird vom steuerbaren Einkommen und Vermögen, derjenige der römisch-katholischen Kirche von der Staatssteuer berechnet.

Im Jahr 2023 unterliegen alle Steuerpflichtigen mit Jahrgängen 1981-2001 der Feuerwehrersatzabgabepflicht, sofern sie keinen persönlichen Feuerwehrdienst leisten. Sie beträgt 0.3 % des steuerbaren Einkommens (min. CHF 30.00, max. CHF 400.00).

Zugehörige Objekte

Bezeichnung Wert
Gemeindesteuer, natürliche Personen 45 %
Staatssteuer BL 100 %
Christ.-kath. Kirchgemeinde, Einkommen 0,1 %
Christ.-kath. Kirchgemeinde, Einkommen 0,7 %
Ev.-ref. Kirchgemeinde, Vermögen 0,06 %
Röm.-kath. Kirchgemeinde 7,25 %
Gemeindesteuer, juristische Personen 45 %
Bezeichnung Wert
Gemeindesteuer, natürliche Personen 45 %
Staatssteuer BL 100 %
Christ.-kath. Kirchgemeinde, Einkommen 0,7 %
Christ.-kath. Kirchgemeinde, Vermögen 0,1 %
Ev.-ref. Kirchgemeinde, Einkommen 0,7 %
Röm.-kath. Kirchgemeinde 7,25 %
Ertragssteuer 4,4 %
Kapitalsteuer 0,06 %
Bezeichnung Wert
Gemeindesteuer, natürliche Personen 45 %
Staatssteuer BL 100 %
Christ.-kath. Kirchgemeinde, Einkommen 0,7 %
Christ.-kath. Kirchgemeinde, Vermögen 0,1 %
Ev.-ref. Kirchgemeinde, Einkommen 0,7 %
Ev.-ref. Kirchgemeinde, Vermögen 0,06 %
Röm.-kath. Kirchgemeinde 7,25 %
Ertragssteuer 4,4 %
Kapitalsteuer 0,06 %
Bezeichnung Wert
Gemeindesteuer, natürliche Personen 45 %
Staatssteuer BL 100 %
Kantonssteuer
Christ.-kath. Kirchgemeinde, Einkommen 0,7 %
Christ.-kath. Kirchgemeinde, Vermögen 0,1 %
Ev.-ref. Kirchgemeinde, Einkommen 0,7 %
Ev.-ref. Kirchgemeinde, Vermögen 0,06 %
Röm.-kath. Kirchgemeinde 7,25 %
Ertragssteuer 4,4 %
Kapitalsteuer 0,06 %
Bezeichnung Wert
Gemeindesteuer, natürliche Personen 45 %
Kantonssteuer 100 %
Christ.-kath. Kirchgemeinde, Einkommen 0,7 %
Christ.-kath. Kirchgemeinde, Vermögen 0,1 %
Ev.-ref. Kirchgemeinde, Einkommen 0,7 %
Ev.-ref. Kirchgemeinde, Vermögen 0,06 %
Röm.-kath. Kirchgemeinde 7,25 %
Ertragssteuer 4,4 %
Kapitalsteuer 0,25 %