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Personalreglement

Dieses Reglement gilt für alle Arbeitsverhältnisse der Gemeinde. Für die Mitglieder von Behörden und Kommissionen sowie für Inhaberinnen und Inhaber von nebenamtlichen Funktionen gilt das Behördenreglement.

Die Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse der Lehrkräfte richten sich nach kantonalem Recht.

Informationen

Datum
8. Dezember 2016

Dokumente

Name
Personalreglement (PDF, 102.68 kB) Download 0 Personalreglement

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