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Benützungs- und Gebührenordnung für öffentliche Gebäude und Anlagen

Diese Ordnung gilt für alle der Einwohnergemeinde gehörenden Bauten, Anlagen und Einrichtungen sowie Rasenspiel-, Sport- und übrige Plätze, nachfolgend als Anlagen bezeichnet.

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Datum
5. April 2004

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Benützungs- und Gebührenordung (PDF, 38.08 kB) Download 0 Benützungs- und Gebührenordung

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