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Verordnung über die Werterhaltung von privaten Hausanschlüssen der Liegenschaftsentwässerung

Diese Verordnung regelt den Vollzug von § 5 Absatz 3 des kantonalen Gesetzes über den Gewässerschutz betreffend der Dichtigkeit von privaten, schmutzwasserführenden Abwasseranlagen bei Neubauten, bestehenden Bauten sowie Erweiterungen oder Änderungen am privaten Entwässerungssystem.

Informationen

Datum
22. Juni 2020

Dokumente

Name
Verordnung über die Werterhaltung von privaten Hausanschlüssen der Liegenschaftsentwässerung, ab 01.07.2020 (PDF, 396.15 kB) Download 0 Verordnung über die Werterhaltung von privaten Hausanschlüssen der Liegenschaftsentwässerung, ab 01.07.2020

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