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Fristerstreckung Steuererklärung

Das Fristerstreckungsgesuch ist an die Behörde des Einreichungsortes für die Steuererklärung zu richten.

Für alle Steuerpflichtige der Gemeinde Pfeffingen ist dies die Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft, Liestal.

Weitergehende Informationen zu den Steuererklärungs-Fristen finden Sie unter dem untenstehenden Link.

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