Fristerstreckung Steuererklärung
Das Fristerstreckungsgesuch ist an die Behörde des Einreichungsortes für die Steuererklärung zu richten.
Für alle Steuerpflichtige der Gemeinde Pfeffingen ist dies die Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft, Liestal.
Weitergehende Informationen zu den Steuererklärungs-Fristen finden Sie unter dem untenstehenden Link.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen und Steuern | 061 756 81 23 | andreas.bodio@pfeffingen.ch |