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Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Herzlich Willkommen!

Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder am einfachsten online via eUmzug http://www.eumzug.swiss innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug an.

Jede volljährige Person muss sich einzeln anmelden. Eine gemeinsame Anmeldung ist nur bei Familien (mit minderjährigen Kindern) möglich.

Schweizer Staatsangehörige benötigen zur persönlichen Anmeldung:

- Pass oder Identitätskarte
- Krankenkassenversicherungsausweis
- Wohnsitznachweis (z. B. Mietvertrag, Kaufvertrag)
- Falls Sie minderjährige Kinder haben und verheiratet sind: Familienbüchlein oder Geburtsschein aller Kinder
- Falls Sie minderjährige Kinder haben und ledig/geschieden sind: Geburtsschein oder Vaterschaftsanerkennung aller Kinder sowie Sorgerechtsentscheid


Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung:

- Pass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Krankenkassenversicherungsausweis
- Wohnsitznachweis (z. B. Mietvertrag, Kaufvertrag)
- Zivilstandsnachweis, falls Sie verheiratet oder geschieden sind Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil (bei Zuzug aus dem Ausland)
- Falls Sie minderjährige Kinder haben und verheiratet sind: Familienbüchlein oder Geburtsschein aller Kinder
- Falls Sie minderjährige Kinder haben und ledig/geschieden sind: Geburtsschein oder Vaterschaftsanerkennung aller Kinder sowie Sorgerechtsentscheid
- Arbeitsvertrag (bei Zuzug vom Ausland)

EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Anmeldung mittels eUmzug zur Erfüllung der Meldepflicht den Ausländerausweis im Original und eine Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte umgehend bei den Einwohnerdiensten einzureichen.

Für Drittstaatsangehörige ist der Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich. Sie haben nach erfolgter Anmeldung ebenfalls Kopien des Ausländerausweises und des Reisepasses bei den Einwohnerdiensten einzureichen.

Drittstaatsangehörige, welche von ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft zuziehen, müssen persönlich bei den Einwohnerdiensten vorsprechen.

Zuzug aus dem Ausland
Der Zuzug aus dem Ausland kann für Schweizer und ausländische Staatsangehörige nicht via eUmzug erledigt werden. Wir bitten Sie, sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste anzumelden.

 

Für erstmals in den Kanton BL zuziehende ausländische Staatsangehörige sind auf der Homepage www.hallo-baselland.ch alle relevanten Informationen zum Thema "Leben im Kanton Basel-Landschaft" zusammengestellt.

For foreign nationals moving to the canton of Basel-Landschaft for the first time, all relevant information on the subject of "living in the canton of Basel-Landschaft" is compiled on the website www.hallo-baselland.ch.



Die Anmeldung in unserer Gemeinde ist kostenlos.

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