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Jagdaufseher für das Jagdrevier Pfeffingen

Zu den Aufgaben des Jagdaufsehers gehören unter anderem:

  • Die Überwachung der Jagdvorschriften;
  • die Aufsicht über den Jagdbetrieb und die waidgerechte Jagdausübung;
  • die Überwachung des Reviers vor Störungen, wildernden Hunden und Katzen.

Er ist insbesondere befugt, folgende Handlungen vorzunehmen:

  • Zivile Transportfahrzeuge, Rucksäcke, Waidtaschen oder andere Behältnisse bei Verdacht auf eine strafbare Handlung zu untersuchen sowie verwendete Jagdgeräte sicherzustellen;
  • schriftliche Verwarnung von Hundehalterin bzw. den Hundehalter eines wildernden bzw. streunenden Hundes auszustellen;
  • Hunde, die nicht eingefangen werden können und deren Besitzerin oder Besitzer trotz Bemühungen nicht ausfindig gemacht werden kann, abzuschiessen.

Der Gemeinderat gratuliert Herrn Bloch zur Wahl und wünscht ihm weiterhin viel Befriedigung bei der Ausübung seines Amtes.

Gleichzeitig erinnert er nochmals daran, dass in der Hauptsetz- und Brutzeit, d.h. jeweils vom 1. April bis 31. Juli, die Hunde bei Spaziergängen im Wald und entlang den Waldrändern an der Leine zu führen sind.

Den zuständigen Jagdaufseher finden Sie hier unter "Wichtige Telefonnummern".