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Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Mit dem Vorsorgeauftrag wird handlungsfähigen Personen die Möglichkeit gegeben, für den Fall der Urteilsunfähigkeit Dispositionen hinsichtlich der eigenen Rechtsvertretung, Vermögensverwaltung und Personensorge zu treffen. Als Vorsorgebeauftragter kann eine natürliche oder eine juristische Person eingesetzt werden.

Mit der Patientenverfügung kann eine urteilsfähige Person für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit Anordnungen hinsichtlich künftiger medizinischer Massnahmen treffen (Art.370 Abs. 1 ZGB). Sie kann aber auch eine natürliche Person bezeichnen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die medizinischen Massnahmen besprechen und in ihrem Namen entscheiden soll. Sie kann dieser Person Weisungen erteilen (Art. 370 Abs. 2 ZGB). Die Ausarbeitung einer Patientenverfügung ist eine heikle Angelegenheit. Es wird empfohlen, sich vor der konkreten Erstellung der Verfügung von einem Arzt (z. B. Hausarzt) beraten zu lassen.


Auf der Homepage der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB BL) finden Sie diverse weiterführen Links für den Bezug von Vorlagen für die Erstellung des Vorsorgeauftrages sowie von Patientenverfügungen.

Ab dem 1. Januar 2017 nimmt die Zivilrechtsverwaltung Vorsorgeaufträge von Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Basel-Landschaft zur Aufbewahrung entgegen. Die Dokumente müssen in einem verschlossenen Briefumschlag abgegeben werden, der mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Heimatort und aktueller Wohnadresse der hinterlegenden Person beschriftet ist. Die Depots können während der Öffnungszeiten am Schalter des Erbschaftsamtes, Domplatz 9, 1. Stock, 4144 Arlesheim abgegeben werden. Weitere Informationen, insbesondere betreffend Gebühren, finden Sie unter folgenden Link.

Die Patientenverfügung soll dem Arzt und den Angehörigen/dem Beistand für gesundheitliche Aufgaben, weitergegeben werden. Diese werden in der Regel nicht in das Dossier der KESB aufgenommen.

Informationen zur Bestattungserklärung zu Lebzeiten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.