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AHV/IV-Zweigstelle

Die Gemeindezweigstelle ist ein Teil der Organisation für die Durchführung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Im Sinne einer kundenorientierten Dienstleistung repräsentieren wir die Ausgleichskasse und die IV-Stelle am Wohnort der Versicherten und der Mitglieder.

Die Gemeindezweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleiben immer die Ausgleichskassen bzw. die IV-Stellen zuständig.

Für Beratungen/Besprechungen wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen. So kann die nötige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden.

Hier finden Sie Informationen zur AHV/IV/EL.

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