Hauskehricht / brennbares Kleinsperrgut
Jeden Dienstag bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen.
Bitte beachten Sie, dass in den Hauskehricht nur brennbare Abfälle aus dem Haushalt gehören, für die keine Separatsammlung existiert und die nicht zu den Sonderabfällen zählen.
Angaben zu Gebührenmarken pro Kehrichtsack:
Bis 17 l = ½ Marke
Bis 35 l = 1 Marke
Bis 60 l = 2 Marken
Bis 110 l = 3 Marken
Angaben zu Gebührenmarken für Sperrgut (max. Mass: 100 cm x 50 cm x 50 cm):
bis 5 kg = ½ Marke
bis 10 kg = 1 Marke
bis 20 kg = 2 Marken