Ersatzwahl in die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Pfeffingen und in die Sozialhilfebehörde Pfeffingen
Gerne erinnern wir daran, dass aufgrund der per 31. Dezember 2026 erklärten Rücktritte von Herrn Ralf Ortscheit (Mitglied der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Pfeffingen RGPK), sowie von Frau Kathrin Haidlauf (Mitglied Sozialhilfebehörde Pfeffingen) Ersatzwahlen in die beiden kommunalen Behörden anstehen.
Die RGPK ist das Kontrollorgan der Gemeinde. Sie prüft einerseits das Rechnungswesen der Einwohnergemeinde als auch die Tätigkeiten des Gemeinderates und der Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung.
Die Sozialhilfebehörde ist insbesondere für den Vollzug des Sozialhilfegesetzes zuständig. Sie entscheidet unter anderem über die finanzielle Unterstützung von Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, und fördern deren soziale und berufliche Integration. Die Sozialhilfebehörde ist auch für die sozialhilferechtliche Unterstützung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zuständig.
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl für die Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2026 angesetzt.
Leider sind bis Anfang dieser Woche keine Bewerbungen von interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern eingegangen, weshalb wir hiermit die Anmeldefrist verlängern. Stimm- und Wahlberechtigte, die sich für den Einsitz in die RGPK oder in die Sozialhilfebehörde zur Verfügung stellen möchten und ihre Kandidatur schriftlich der Gemeindeverwaltung bis Freitag, 6. November 2026, melden, werden den Stimmberechtigten in der Einladung zur Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2026 bekannt gegeben.
Wahlberechtigt sind jedoch nicht nur die in der Einladung genannten Kandidatinnen und Kandidaten, sondern alle Stimmberechtigten der Gemeinde Pfeffingen.
Gemeindeverwaltung Pfeffingen