Kanton Basel-Landschaft lockert Feuerverbot
Lage weiterhin aufmerksam beobachten
Die Situation hat sich in diversen Bereichen aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und der tieferen Temperaturen entspannt. Gleichzeitig bestehen die Auswirkungen der Trockenheit teilweise weiter. Dies betrifft insbesondere die Landwirtschaft, Waldbrandgefahr sowie die Fliess-gewässer mit ihren tiefen Abflussmengen. Auch die Entwicklung von Grundwasser, Trinkwasser-versorgung, Wald, Wild- und Nutztieren wird weiterhin beobachtet. Die Trinkwasserversorgung ist grundsätzlich gesichert; einzelne Gemeinden haben vorsorgliche Sparmassnahmen oder Verbote erlassen.
Der Regierungsrat dankt der Bevölkerung für die bisherige grosse Disziplin bei den geltenden Einschränkungen.
Waldbrandgefahr sinkt auf Stufe 3, Lockerung des Feuerverbots
Aufgrund der Niederschläge kann eine erhöhte Bodenfeuchte festgestellt werden, wodurch sich die Entzündbarkeit verringert hat. Aufgrund des nach wie vor trockenen Holzes und der hohen Anteile von abgestorbenen und vertrockneten Bäumen bleibt reichlich Brandgut vorhanden. Durch die verbesserte Situation wird die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft neu auf Stufe 3 (erheblich) gesenkt. Das absolute Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird daher dahingehend angepasst, dass das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ab Freitag, 11. September 2026, 12.00 Uhr, ausschliesslich an fest eingerichteten Feuerstellen wieder zugelassen ist. Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 30. Juli 2026
- Fliessgewässer: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs.
MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 16. Juli 2026
- Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
- Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewil-ligte Wasserentnahmen – davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 25. Juni 2026
- Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen bezie-hungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf
Kantonale Online-Informations-Plattform «Trockenheit»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kantonaler Führungsstab BL