Erwahrung der Ersatzwahl in die Sozialhilfebehörde Pfeffingen
An der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2026 ist für die restliche Amtsperiode bis 31. Dezember 2028 Herr Rolf Coray in die Sozialhilfebehörde Pfeffingen gewählt worden.
Gemäss § 15 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR), hat der Gemeinderat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist das Ergebnis von Gemeindewahlen verbindlich festzustellen. Innert der gesetzlichen Frist von drei Tagen (§ 83 Absatz 3 GpR) sind keine Beschwerden eingegangen. Der Gemeinderat erklärt hiermit, gestützt auf § 15 Absatz 1, das Ergebnis der Ersatzwahl vom 25. Juni 2026 als gültig.
Der Gemeinderat gratuliert Herrn Coray zur Wahl und wünscht ihm viel Befriedigung in seinem neuen Amt.
Gemeinderat Pfeffingen