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Zur Erinnerung: Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

10. Juli 2026
Da es in den vergangenen Wochen kaum Niederschläge gegeben hat, sind die Böden sehr trocken. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden. Aktuell gilt die Waldbrandgefahrenstufe 4 (gross).

Im Hinblick auf das bevorstehende Wochenende sei nochmals auf das seit dem 3. Juli 2026 geltende

absolute Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

erinnert.

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
  • Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.


Wir danken der Bevölkerung für die Beachtung dieser Massnahmen.

Gemeindeverwaltung Pfeffingen