Zur Erinnerung: Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern
Im Hinblick auf das bevorstehende Wochenende sei nochmals auf das seit dem 3. Juli 2026 geltende
absolute Feuerverbot im Wald und an Waldrändern
erinnert.
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
- Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Wir danken der Bevölkerung für die Beachtung dieser Massnahmen.
Gemeindeverwaltung Pfeffingen