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Neues «Reglement über die Wahrung von Ruhe und Ordnung»

18. Dezember 2025

Die an der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025 anwesenden Stimmberechtigten haben einem Änderungsantrag zum neuen «Reglement über die Wahrung von Ruhe und Ordnung» zugestimmt, wonach neu in der Silvesternacht (31. Dezember / 1. Januar) das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk jeder Art verboten wird. Feuerwerk darf demnach grundsätzlich nur noch in den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August, sowie vom 1. August auf den 2. August, gezündet werden.

Das neue Reglement, inkl. der obigen Bestimmung, tritt erst nach unbenutztem Ablauf der 30-tägigen Referendumsfrist, sowie nach Genehmigung durch die Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, in Kraft. Dies wird frühestens im Laufe des 1. Quartals 2026 der Fall sein. Das neue Reglement kommt somit im Hinblick auf die kommenden Festtage und den Jahreswechsel noch nicht zur Anwendung.

Gemeinderat Pfeffingen