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Öffentliche Auflage der Bodenverbesserung ‘Sanierung Klusstrasse’

25. April 2024

Gestützt auf Art. 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft vom 29. April 1998 (SR 910.1) und Art. 12 sowie Art. 12a-g des Bundesgesetztes über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (SR 451) legt die Gemeinde Pfeffingen die Bodenverbesserung 'Sanierung Klusstrasse' öffentlich auf.

Die Projektakten sind vom 25. April bis 24. Mai 2024 auf der Gemeindeverwaltung Pfeffingen während den Öffnungszeiten einsehbar. Berechtigte Personen und Organisationen können während der Auflagefrist beim Regierungsrat Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich, begründet, rechtsgültig unterzeichnet und eingeschrieben innert der Auflagefrist bis spätestens am 24. Mai 2024 (Datum Poststempel) zu richten an: Gemeindeverwaltung, 'Sanierung Klusstrasse', Hauptstrasse 63, 4148 Pfeffingen.

Gemeinderat Pfeffingen