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Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Wenn Sie die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung innert 90 Tagen nach Ihrer Abmeldung in der Schweiz anzumelden. Ausserdem müssen alle Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse (z. B. Zivilstandsereignisse, Adresse, Staatsangehörigkeit) gemeldet werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem verlinkten Merkblatt des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA.

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