Verkehrspolizeiliche Anordnung (VPA)
Örtlichkeit: Pfeffingen, Klusstrasse (ab Gemeindegrenze Aesch)
Massnahme: Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal 2.14), mit Zusatztafel «Zubringerdienst, sowie Zufahrt Tschäpperliweine und Hof Obere Klus, gestattet».
Gesetzliche Grundlagen:
- Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG) vom 19.12.1958
- Signalisationsverordnung (SSV) vom 05.09.1979
- Strassenverkehrsgesetz Basel-Landschaft (§ 4) vom 03.05.2012
Gemeinderatsbeschluss: Beschluss Nr. 2026/4 vom 12. Januar 2026. Die am 1. Dezember 2025 erlassene VPA «Klusstrasse» wird gleichzeitig aufgehoben
Rechtsmittel: Gegen diese Anordnungen kann gemäss §§ 172ff. des Gemeindegesetzes (SGS 180) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (SGS 175) innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstr. 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.
Gemeinderat Pfeffingen