Wahl der Sozialhilfebehörde
Am 31. Dezember 2024 endet die aktuelle Amtsperiode der Sozialhilfebehörde Pfeffingen. Die Mitglieder der Sozialhilfebehörde für die kommende Amtsperiode 2025-2028 werden an der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2024 gewählt.
Die beiden bisherigen Mitglieder, Frau Kathrin Haidlauf und Frau Esther Oser, stellen sich zur Wiederwahl zur Verfügung. Als drittes Mitglied nimmt der für Soziales zuständige Gemeinderat, Herr Sacha Ursprung, von Amtes wegen Einsitz in die Sozialhilfebehörde Pfeffingen.
Einwohnerinnen und Einwohner, welche in der Sozialhilfebehörde mitarbeiten wollen und sich für eine Wahl zur Verfügung stellen möchten, können ihre Kandidatur schriftlich der Gemeindeverwaltung bis zum 1. November 2024 melden. Die Namen der Kandidierenden werden in diesem Fall zusammen mit den Unterlagen zur Gemeindeversammlung bekanntgegeben.
Gemäss § 4 der Gemeindeordnung gilt für Gemeindewahlen das Majorzverfahren. Hinsichtlich der Nomination von Kandidatinnen und Kandidaten sind keine Fristen gesetzt, es können also anlässlich der Gemeindeversammlung noch Vorschläge eingebracht werden. Wahlberechtigt sind nicht nur die mit den Gemeindeversammlungsunterlagen vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten, sondern alle Stimmberechtigten der Gemeinde Pfeffingen.
Gemeindeverwaltung Pfeffingen