Abstimmungstermin vom 22. September 2024
Im Hinblick auf die bevorstehenden zwei eidgenössischen, eine kantonale sowie eine kommunale Abstimmungsvorlagen – die Abstimmungsunterlagen sollten allen Stimmberechtigten bereits letzte Woche zugestellt worden sein – weisen wir Sie auf folgende Bestimmungen bezüglich der brieflichen resp. persönlichen Stimmabgabe hin:
1. Überprüfen Sie den Inhalt Ihres Stimmkuverts auf Vollständigkeit und Richtigkeit aller zugestellten Abstimmungsunterlagen.
2. Die kommunale Konsultativabstimmung wurde widerrufen. Der Stimmzettel Nr. 5 kann vernichtet werden (beachten Sie bitte den in alle Haushalte verteilten Flyer).
3. Die Unterlagen zur kommunalen Abstimmung, betreffend Kredit für die Umsetzung des Tempo 30-Massnahmenkonzepts, können auf der Homepage abgerufen werden und sind auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
4. Die ausgefüllten (oder leeren) Stimm-/Wahlzettel sind im beigelegten Kuvert mit der Aufschrift «Stimm-/Wahlzettel» zu stecken. Es ist darauf zu achten, dass die Stimmzettel nur in einfacher Ausführung in diesem Kuvert vorhanden sind. Andernfalls müssen alle abgegebenen Stimmzettel für ungültig erklärt werden.
5. Das Kuvert mit den Stimm-/Wahlzetteln ist zu verschliessen und in das Zustellkuvert zu legen.
6. Der Stimmrechtsausweis ist auf der Vorderseite im vorgesehenen Feld persönlich zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Stimmrechtsausweise sind, wie auch die abgegebenen Stimmen, ungültig.
7. Drehen Sie den Stimmrechtsausweis auf den Kopf und stecken Sie ihn so ins Zustellkuvert, dass die Anschrift der Gemeindeverwaltung im Sichtfenster erscheint.
8. Das zugeklebte Kuvert muss nicht frankiert werden. Es kann in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung bis zur Öffnung des Wahllokals, eingeworfen werden. Der Einwurf in einen Post-Briefkasten muss bis spätestens Dienstag, 17. September 2024 erfolgen, damit dieses rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintrifft. Später eingeworfene bzw. eintreffende Kuverts werden für die Auszählung nicht mehr berücksichtigt.
9. Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsausweis dem Wahlbüro abgegeben werden.
10. Das Wahllokal in der Gemeindeverwaltung ist am Sonntag, 22. September 2024, von 10.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
11. Wer seine Abstimmungsunterlagen nicht oder nur unvollständig erhalten hat, kann diese bis spätestens am Dienstag, 17. September 2024, bei der Gemeindeverwaltung verlangen.
12. Wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimmzettel verteilt, wird mit Busse oder Haft bestraft (Art. 282 bis, Schweiz. Strafgesetzbuch).
Wahlbüro und Gemeindeverwaltung Pfeffingen