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Kommunale Abstimmung vom 22. September 2024: Widerruf «Konsultativabstimmung»

29. August 2024

385 Pfeffingerinnen und Pfeffinger haben ein Referendum lanciert – ein Mittel der direkten Demokratie, das es der Bevölkerung ermöglicht, Beschlüsse der Gemeindeversammlung zur Abstimmung an die Urne zu bringen. Damit haben sie auf einen Beschluss der Gemeindeversammlung Ende Juni reagiert, in welchem mit knapper Mehrheit die Einführung des Tempo 30 im Siedlungsgebiet Pfeffingens abgelehnt wurde (korrekt ausgedrückt ging es um die «Genehmigung eines Brutto-Investitionskredites in Höhe von CHF 163‘300 für die Umsetzung des Massnahmenkonzepts ‚Einführung Tempo 30 im Siedlungsgebiet der Gemeinde Pfeffingen‘»). Durch das Referendum können nun alle Pfeffinger Stimmbürger und -bürgerinnen ihre Meinung an der Urne kundtun – zu genau demselben Vorschlag, der auch der Gemeindeversammlung vorgelegen hatte. Diese Abstimmung findet wie geplant am Abstimmungswochenende vom 22. September statt. Die Unterlagen zu dieser Abstimmung können jederzeit auf der Homepage konsultiert oder auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Hier die beiden Link:

·  Tempo 30: Verkehrsgutachten

·  Tempo 30: Massnahmenkonzept mit baulichen Massnahme


Gleichzeitig hatte der Gemeinderat geplant, in einer rechtlich unverbindlichen Konsultativabstimmung die Meinung der Pfeffinger Stimmberechtigten zu erfragen: «Soll der Gemeinderat, sofern dem Kredit für die Umsetzung des Massnahmenkonzepts «Tempo 30» zugestimmt wird, beim Kanton einen Antrag auf Prüfung der Erweiterung des «Tempo 30-Perimeters» auf die Kantonsstrasse einreichen?»

Am 20. August traf eine Aussage der Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft und der Kantonalen Stabsstelle Gemeinden ein, nach der Konsultativabstimmungen unzulässig seien, weil es dafür keine verfassungsrechtliche Grundlage gäbe. Aufgrund dieser Hinweise hat der Gemeinderat beschlossen, den Empfehlungen des Kantons zu folgen und die unverbindliche Befragung der Stimmbevölkerung – die Konsultativabstimmung „Einreichung eines Antrags beim Kanton auf Prüfung der Erweiterung des «Tempo 30-Perimeters» auf die Kantonsstrasse“ – abzusetzen.

Die Abstimmungsunterlagen wurden bereits vor dem Eintreffen der Rückmeldung des Kantons von der Druckerei verpackt und der Post übergeben. Sie enthalten auch den Stimmzettel für die Konsultativabstimmung. Wir bitten daher alle Stimmberechtigten den entsprechenden kommunalen Stimmzettel Nr. 5 (blaue Farbe) nicht zu verwenden, sondern zu entsorgen. Dennoch eingehende Stimmzettel zur widerrufenen Konsultativabstimmung werden durch das Wahlbüro Pfeffingen nicht ausgezählt.

Der Gemeinderat bedauert die Absetzung der Konsultativabstimmung und die allenfalls entstehende Verwirrung, sowie die Tatsache, dass das unverbindliche Einholen einer Meinung bei den Stimmberechtigten über den Weg einer Konsultativabstimmung nicht zulässig ist. Für Rückfragen steht der Gemeindeverwalter selbstverständlich zur Verfügung (061 756 81 22).

Gemeinderat Pfeffingen