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Baupublikation vom 25. Mai 2023

25. Mai 2023

Kleinbaugesuch Nr. 05/2023

Gesuchsteller/in: Leone Lea und Fabrizio, Mattenweg 37, 4148 Pfeffingen

Projekt: Terrassenüberdachung, Parz. 1420, Mattenweg 37, Pfeffingen

Projektverfasser/in: Leone Lea und Fabrizio, Mattenweg 37, 4148 Pfeffingen

Auflagefrist: 5. Juni 2023

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Einsprachen gegen Kleinbaugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlichrechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Kleinbaugesuchs-Nummer während der Auflagefrist von zehn Tagen (Poststempel) einzureichen an: Gemeinderat Pfeffingen, Hauptstrasse 63, 4148 Pfeffingen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998, in Kraft seit 1. Januar 1999, sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn a. sie nicht innert Frist erhoben oder b. nicht innert Frist begründet wurden. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) Verfahrenskosten bis CHF 3'000.00 erheben.

Die Pläne liegen auf der Gemeindeverwaltung Pfeffingen, Bauabteilung, Hauptstrasse 63, zur Einsicht während den ordentlichen Schalterstunden (Montag – Freitag von 10.00 – 11.30 und 15.00 – 17.00 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr) auf.

Gemeindeverwaltung Pfeffingen