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Bedarfsabklärungsstelle für stationäre Eintritt in Pflegeeinrichtungen

Per 1. Januar 2018 ist im Kanton Basel-Landschaft das Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz macht den Gemeinden verbindliche Vorgaben, wie sie sich für die Bewältigung der Herausforderungen in den Themenbereichen Alter und Pflege zu organisieren haben. So müssen sie sich insbesondere zu Versorgungsregionen zusammenschliessen, ein Versorgungskonzept entwickeln und eine Informations- und Beratungsstelle einrichten.

Die Gemeinden Aesch, Arlesheim, Dornach, Duggingen, Münchenstein, Pfeffingen und Reinach haben sich per 1. Januar 2021 zur Versorgungsregion Alter Birsstadt zusammengeschlossen. Als Leitgemeinde hat sich die Gemeinde Duggingen für die ersten 4 Jahre zur Verfügung gestellt.

Die Aufgaben der Bedarfabklärungsstelle (BAS) übernehmen ab 1. Mai 2021 die Spitex Region Birs (zuständig für die Gemeinde Aesch, Duggingen, Pfeffingen und Reinach) und die Spitex Birseck (zuständig für die Gemeinden Arlesheim und Münchenstein).

Die BAS ist nur für die Abklärung zum Pflegebedarf zuständig (stationär ja oder nein). Sie kann in der Rolle als Spitex die Möglichkeiten von ambulanten Angeboten oder von weiteren Dienstleistungen, die den Verbleib «zuhause» ermöglichen, aufzeigen.

Die Abklärungen zu den Finanzierungen resp. die EL-Anträge, generelle Altersfragen oder die Vermittlung von Plätzen in den Pflegeheimen sind nicht vertraglich vereinbarte Aufgaben der BAS. Dafür sind je nach Themenbereich weiterhin die Gemeinden, die Leistungserbringer selbst oder Dritte wie die sozialen Dienste der Spitäler zuständig.

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