Adressauskunft
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Telefonische Adressauskünfte werden nur an Amtsstellen (Bund, Kanton, Gemeinden, Polizei, etc.) erteilt.
Krankenkassen, Privatpersonen und Firmen müssen ein schriftliches Gesuch stellen. Am besten Sie legen der Anfrage einen Interessennachweis bei, da wir diesen sonst allfällig nachfordern müssen und somit wertvolle Zeit verloren geht. Die Adressauskunft beinhaltet aus Datenschutzgründen nur: Name, Vorname, Geburtsdatum und die uns zuletzt bekannte Adresse.
Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Anfrage alle Ihnen bekannten Personalien der gesuchten Person wie Name, Vorname, ev. lediger Name, Geburtsdatum und ehemalige Wohnadresse. Preis: CHF 15.00 (Versand mit Rechnung) Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.
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