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Adressauskunft

Telefonische Adressauskünfte werden nur an Amtsstellen (Bund, Kanton, Gemeinden, Polizei, etc.) erteilt.

Krankenkassen, Privatpersonen und Firmen müssen ein schriftliches Gesuch stellen. Am besten Sie legen der Anfrage einen Interessennachweis bei, da wir diesen sonst allfällig nachfordern müssen und somit wertvolle Zeit verloren geht.

Die Adressauskunft beinhaltet aus Datenschutzgründen nur:
Name, Vorname, Geburtsdatum und die uns zuletzt bekannte Adresse.
  • Die gesuchte Person hat bei der Einwohnerkontrolle keine Auskunftssperre aktiviert: Wir benötigen keinen Interessennachweis für die Bekanntgabe oben erwähnter Daten.
  • Wenn eine Auskunftssperre aktiviert ist, benötigen wir einen Interessensnachweis (z.B. Kopie Gerichtsurkunde, Verlustschein, Vertrag mit gültiger Unterschrift, offene Rechnung usw.), also einen Beleg der beweist, dass Sie die neue Adresse benötigen, um Ihre Rechtsansprüche geltend zu machen.
Wir bitten Sie, uns die Adressanfrage per Post oder Fax zuzustellen oder nutzen sie unseren Online-Schalter. Mailanfragen sind aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Anfrage alle Ihnen bekannten Personalien der gesuchten Person wie Name, Vorname, ev. lediger Name, Geburtsdatum und ehemalige Wohnadresse.

Preis

CHF 15.00 (Versand mit Rechnung)

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