Kopfzeile

Inhalt

Allmendbewilligung

Gemäss Strassenreglement vom 24. Juni 2008, § 38 Gesteigerter Gemeingebrauch, ist das Benutzen einer Verkehrsanlage, die über den Gemeingebrauch hinausgehen (Bauinstallationen, Grabarbeiten, Mulden, temporäre Verkaufsstellen etc.), bewilligungspflichtig.

Damit das Gesuch zur Benutzung von Allmend bewilligt werden kann, muss dieses mindesten 10 Arbeitstage im Voraus bei der Bauabteilung eingereicht werden. Längerfristige und grössere Beanspruchungen von Allmendareal werden durch den Gemeinderat bewilligt.

Gesuche zur Benutzung von Allmend auf Kantonsstrassen (Hauptstrasse) sind beim Tiefbauamt Kanton Basel-Landschaft, Kantonsstrassen/Kreis 1, Fluhstrasse 4, 4153 Reinach, (Tel. 061 706 29 29) einzureichen.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download