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Geburt

Werden Sie bald Mutter oder Vater und haben Sie Fragen zum Thema Anmeldung Ihres neu­geborenen Kindes?

Im Falle einer Spitalgeburt werden wir direkt vom Zivilstandsamt über die erfolgte Geburt informiert. Was wir dann noch nicht wissen, ist die Religion des Neugeborenen. Wenn Sie als Eltern nicht die gleiche Konfessionszugehörigkeit haben, werden wir uns erlauben, Sie schriftlich anzufragen, damit wir die Geburt dem Reformierten, Römisch-Katholischen oder Christ-Katholischen Kirchensekretariat weitermelden können. Ebenso benötigen wir den Namen der Krankenkasse, die Ihr Kind versichert.

Weitere Infos zur Anzeige der Geburt und zur Bestellung des Geburtsscheines erhalten Sie auf der Website des Kantons Basel-Landschaft.

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