Kopfzeile

Inhalt

Kaminfeger / Kaminfegedienst

Ab 01.01.2018 tritt die Neuregelung betreffend den Kaminfegedienst in Kraft.

Das Wichtigste:
  • Es besteht neu freie Kaminfegerwahl. Die bisherigen Kaminfegerkreise mit fest zugeordneten Kaminfegerfirmen fallen weg.
  • Die regelmässige sicherheitstechnische Überprüfung der Feuerungsanlagen fällt neu in die Eigenverantwortung der Liegenschaftseigentümer bzw. der Betreiber einer Feuerungsanlage.
  • Auf die Durchführung der amtlichen Feuerungskontrollen hat diese Änderung der gesetzlichen Regelung keinen Einfluss.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Merkblatt / Flyer.



Bis 31.12.2017 gilt: Im Kanton BL werden die Gemeindegebiete durch die kantonale Gebäudeversicherung in Kaminfegerkreise eingeteilt. Für Pfeffingen (Kreis 5) ist Marcel Wolfensberger zuständig.

Fragen und Auskünfte:
Marcel Wolfensberger, Bärenfelsweg 5, 4147 Aesch
Tel. 061 751 40 84

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt Kaminfegedienst ab 2018 Download 0 Merkblatt Kaminfegedienst ab 2018