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Grabunterhalt

Die Grabbepflanzung und Pflege der Gräber ist Sache der Hinterbliebenen.

Die Angehörigen können auf Wunsch für die Dauer von 20 Jahren, bzw. bis zur Aufhebung der Grabstätte, den Grabunterhalt gegen Entgelt der Gemeinde übertragen. Die Preise entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung zu unserem Bestattungs- und Friedhofsreglement.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Verwaltungsleitung gerne zur Verfügung.

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