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Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Pfeffingen erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung ist der Bürgerrat, resp. die Bürgergemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Der Bürgerrat Pfeffingen informiert Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Homepage der Bürgergemeinde Pfeffingen oder auf dem Internet-Portal der Schweizer Behörden (www.ch.ch).