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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Seit 1. Januar 2013 wird das Handlungsfähigkeitszeugnis durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Kreis Birstal in Muttenz ausgestellt, welche sämtliche Aufgaben der Vormundschaftsbehörde Pfeffingen übernommen hat.

Adresse: KESB Kreis Birstal, St. Jakobstrasse 41, 4132 Muttenz
Telefon: 061 599 85 70
Telefax: 061 599 85 71
E-Mail: birstal@kesb-bl.ch